BERICHT DES ORDENSDATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN : 2016

Im Jahr 2016 habe ich weiter die Funktion des Ordensdatenschutzbeauftragten für diese Ordensgemeinschaften wahrgenommen:

Die Kongregation der Schwestern der Christlichen Liebe, Paderborn,
Die Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern, Paderborn,
Die Kongregation der Franziskanerinnen, Salzkotten,
Die Missionsschwestern vom Kostbaren Blut, Paderborn – Neuenbeken,
Die Augustiner Chorfrauen, Paderborn,
Das Institut Sankt Bonifatius, Detmold.

Ich habe auch im vergangenen Jahr den Kontakt zu den für diese Ordensgemeinschaften eingesetzten Datenschutzbeauftragten gehalten.

Bei weiteren Besuchen in den einzelnen Einrichtungen der Ordensgemeinschaften habe ich im Beisein der/ des jeweiligen Datenschutzbeauftragten vor allem die Büros der einzelnen Verwaltungseinheiten in Augenschein genommen.

Dort werden sehr unterschiedliche Verwaltungsaufgaben erledigt. So geht es zum Beispiel bei einer Ordensgemeinschaft insbesondere um die Verwaltung der eigenen Immobilie und die Wahrnehmung der ordensinternen Angelegenheiten.

Mehrere Ordensgemeinschaften unterhalten Altenheime, bzw. Pflegeheime, in denen alte und meist pflegebedürftige Mitglieder der Gemeinschaften leben, vereinzelt auch Nichtmitglieder.
In den meisten Einrichtungen sind auch Angestellte tätig, die nicht Mitglieder der Ordensgemeinschaften sind.

Ich habe mir stichprobenartig vor allem den Umgang mit Personalakten angesehen.
In den Alten- und Pflegeeinrichtungen habe ich auch die einzelnen Pflegestationen, die Arbeitsräume der Pflegedienstmitarbeiter besucht und mir angesehen, wie es dort um den Schutz der besonders schutzbedürftigen medizinischen Unterlagen der Bewohner dieser Einrichtungen bestellt ist.

Ich habe keine gravierenden Verstöße gegen datenschutzrechtliche Normen feststellen können und in Gesprächen mit Mitarbeitern der einzelnen Einrichtungen großes Verständnis für die Bedeutung des Datenschutzes festgestellt.

Ich habe allen Ordensgemeinschaften meine Kontaktdaten (Mailadresse und Mobiltelefonnummer) zur Veröffentlichung mitgeteilt und gehe davon aus, dass diese Daten entsprechend öffentlich gemacht sind.

Beschwerden über eventuelle Verstöße gegen datenschutzrechtliche Normen sind bei mir im Laufe des Jahres 2016 nicht eingegangen.

Am 10.01.2017 fand das jährliche Treffen mit den Datenschutzbeauftragten der einzelnen Ordensgemeinschaften statt. Es diente auch dem Gedankenaustausch der Datenschutzbeauftragten untereinander. Ich habe mich dabei über den Stand der Umsetzung einzelner Anregungen zur Verbesserung des Datenschutzes in verschiedenen Einrichtungen informiert.

Jetzt liegen auch für alle Einrichtungen die aktualisierten Datenschutzerklärungen der Stelle vor, an die Aufgaben der Personalverwaltung ausgelagert sind.

Es gab in keiner der Einrichtungen der Ordensgemeinschaften eine Beschwerde über Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen. In einem Fall gab es zwar ein Gespräch, in dem zunächst eine Rüge erhoben wurde, wobei sich dann aber im Gespräch mit dem/der Betroffenen ergab, dass kein Anlass für eine Beschwerde bestand.

Auch im laufenden Jahr 2017 sollen gelegentliche Besuche von mir in einzelnen Einrichtungen stattfinden.

Beim nächsten Treffen mit den Datenschutzbeauftragten soll es u.a. darum gehen, ob und welche Konsequenzen sich aus der Datenschutzgrundverordnung der EU ergeben, die im Jahr 2018 in Kraft tritt. Auch soll über das Telemediengesetz gesprochen werden.

Paderborn, 06.03. 2017

Heinz Paus

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